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Seeordnung

Seeordnung Hönnepel (Fassung 30.09.2002)

Die Berechtigung zum Tauchen im Vereinsgewässer Hönnepel/Oybaum erhalten nur  Vereinsmitglieder. Jedem Mitglied wird eine Seeordnung ausgehändigt. Die Mitglieder verpflichten sich, diese Ordnung strikt zu beachten. Nur Personen die vom Vorstand einen Schlüssel für den Eingang bekommen haben, dürfen diesen Schlüssel benutzen. Das Ausleihen an Dritte oder untereinander ist nicht gestattet.

Die Ausübung des Tauchsports, bzw. des Tauchunterrichtes (der Klever Tauchgemeinschaft) ist ganzjährig zwischen Sonnenaufgang und Sonnenuntergang gestattet. Nachttauchgänge sind nur erlaubt, wenn diese vorher mit dem Vorstand abgesprochen wurden, da diese beim Besitzer angemeldet werden müssen. Die Tauchgänge sind so zu planen, das das Gelände vor 22 Uhr verlassen werden kann. Für später endende Tauchgänge ist vorher eine Genehmigung einzuholen.

Die Tauchgänge beginnen und enden ausschließlich im markierten Ein- und Ausstiegsbereich. Zum Zwecke der Ausübung des Tauchsports dürfen die Taucher von der Klever Tauchgemeinschaft das Seegelände mit ihren PKWs auf dem dafür ausgewiesenen Weg befahren. Es sollten Fahrgemeinschaften gebildet werden, um unnötige Lärmbelästigung der Anwohner zu vermeiden. Alle Tore müssen sofort wieder verschlossen werden. Jeder Teilnehmer hat sich am See ruhig zu verhalten und das Gelände so zu verlassen, wie er es vorgefunden hat ist verboten.. Der Aufenthalt am See ist nur für die Vorbereitung und Durchführung von Tauchgängen  gestattet. Logbuchschreiben ist OK – dann bitte das Gelände ruhig und zügig verlassen. Das Schwimmen im See und „campieren“ auf der Wiese ist nicht gestattet. Die Natur ist zu schützen. Unterwasserjagd, Sammeln und Einfangen von Tieren und Pflanzen ist verboten. Bei den Tauchgängen ist auf eine perfekte Tarrierung zu achten, damit das Ökosystem des Sees nicht unnötig belastet wird.

Mit dem Schlüssel ist sorgsam umzugehen. Duplikate anzufertigen ist nicht erlaubt. Wer seinen Jahresbeitrag nicht entrichtet hat, oder aus dem Verein austritt, hat den Schlüssel unverzüglich beim Vorstand wieder abzugeben. Der Verpächter und der Vorstand können  Taucher vom Gelände verweisen, wenn diese gegen die Nutzungsbestimmungen verstoßen. Für den neuen Schlüssel wird ein Unkostenbeitrag von 5,- Euro und ein Pfand von 10,- Euro erhoben. Nach Rückgabe des Schlüssels wird das Pfand wieder ausbezahlt.

Anmeldung: Mit Aushändigung des neuen Schlüssels verpflichtet sich das Vereinsmitglied sich vor jedem Besuch des Tauchsees in Hönnepel telefonisch anzumelden. (Tel. 02821/30247 – Name, Datum, Uhrzeit, wie viele Taucher – bitte auch auf den Anrufbeantworter sprechen) Mit der telefonischen Anmeldung wird eine Kontrolle durchgeführt, um bei Beanstandungen des Seebesitzers die Störenfriede ausfindig zumachen. Da es in der letzten Zeit häufiger zu Beanstandungen gekommen ist, bitten wir die Mitglieder um Verständnis.

Das Mitbringen von Personen (Gasttauchern), die nicht dem Verein angehören, ist grundsätzlich nicht gestattet. Über Ausnahmen entscheidet der Vorstand. Gasttaucher sind deshalb unbedingt vorher beim Vorstand (Tel. 02821/30247, bitte auch auf den Anrufbeantworter sprechen) zu melden. Wenn Taucher ohne Genehmigung angetroffen wird ein Hausverbot ausgesprochen. (Definition Gasttaucher: Gaststaucher sind Personen, die Interesse an einem Vereinsbeitritt haben. Vereinsmitglieder haben so die Möglichkeit, Interessierte mit zum Vereinssee zu nehmen. Oder man hat Besuch von auswärts und man will dieser Person die Möglichkeit geben, auch im Vereinssee zu tauchen. Gasttaucher sind von der Seeordnung vorher zu unterrichten)

Es ist nicht gestatten, Personen oder Kinder mitzubringen, die nicht unmittelbar mit dem Tauchgeschehen zu tun haben. (Ein eventuelles Warten im Auto, bis der Tauchgang beendet ist, wird geduldet – muß aber auch gemeldet werden.)

Tauchausbildung darf nur im Rahmen von Vereinsausbildung betrieben werden. Die Tauchlehrer/innen haben die Standards ihres jeweiligen Verbandes einzuhalten. Schüler sind sofort über die Seeordnung zu informieren.

Es wird ausschließlich nach den Regeln des VDST getaucht. Sonst droht im Falle eines Unfalls Versicherungsverlust. Alleintauchgänge sind verboten. Ohne Ausnahme.

Da PADI Taucher nach dem Erwerb des Open Water Brevets berechtigt sind, mit einem gleichwertigem Partner (PADI) zu tauchen, zählt hier die Sterne Regel nicht. Dadurch ist aber der Versicherungsschutz nicht gewährt. Erst wenn die Bedingungen der Aequivalensliste erfüllt sind, greift auch hier wieder die Versicherung.

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